UMSATZSTEUER- UND FISKALVERTRETUNG
Alle natürlichen und juristischen Personen, die eine steuerpflichtige Leistung erbringen (Handel mit in Estland, Lettland oder Litauen hergestellten oder importierten Waren sowie im Inland angebotenen Dienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuerpflichtig sind ebenfalls alle ausländischen juristischen Personen, die einen ständigen Sitz in den baltischen Ländern haben.
Der Leistungsumfang beinhaltet:
- Steuerliche Registrierung bei dem jeweiligen Finanzamt
- Informationen zur Umsatz-, Körperschafts- bzw. Einkommensteuer in den Ländern
- Korrespondenz mit dem Finanzamt und den zuständigen Behörden
- Erstellung der Steuererklärungen entsprechend den vorgegebenen gesetzlichen Fristen anhand der eingereichten Unterlagen (Rechnungskopien / Kontenblätter etc.)
- Mitteilung der einzuzahlenden Steuerschuld
- Jahreserklärungen, sofern gesetzlich vorgeschrieben
- Informationen über Gesetzesänderungen
Benötigte Unterlagen:
- Auftrag für die DBHK
- Handelsregisterauszug
- Unternehmensbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Bankverbindung
- Vollmacht für den Steuerservice
Honorar pro Land:
- Einmalige Registrierung bei dem Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer 360 EUR, zzgl. USt
- Monatliche Kosten (Gesamtzahl der Ein- und Ausgangsrechnungen nach Zeitaufwand) ab 80 EUR, zzgl. USt






