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UMSATZSTEUERRÜCKERSTATTUNG

Die Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen bietet ausländischen Unternehmen die Abwicklung der Rückerstattung der estnischen, lettischen und litauischen Umsatzsteuer an. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung auf Vergütung der in Estland, Lettland und / oder Litauen abgeführten Umsatzsteuer. Unsere Leistung umfasst die Überprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen auf inhaltliche Richtigkeit und die Erstattungsfähigkeit der Rechnungen, die Formulierung eines ordnungsgemäßen Antrages und Hilfestellung beim Ausfüllen der notwendigen Antragsformulare, das Einreichen der Unterlagen beim zuständigen Finanzamt sowie die Abwicklung der Korrespondenz und Kommunikation mit den entsprechenden lokalen Behörden.
Selbstverständlich bieten wir diese Dienstleistung auch im Ausland tätigen Unternehmen bei der Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen gegenüber den deutschen Steuerbehörden an.



Was kostet die Rückerstattung?
Für die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Vergütungsanträge berechnen wir eine Grundgebühr sowie eine Erfolgsprovision. Die Grundgebühr beträgt unabhängig vom beantragten Steuervergütungsbetrag 100 EUR. Das Bearbeitungshonorar wird anteilig vom Erstattungsbetrag berechnet.
Für Mitglieder entfällt die Grundgebühr.        

Bearbeitungshonorar / Erfolgsprovision:

 

Erstattungsbetrag bis 2.500 EUR

20 %

Erstattungsbetrag von 2.501-10.000 EUR

15 %

Erstattungsbetrag von 10.001-25.000 EUR

10 %

Erstattungsbetrag über 25.001 EUR

5 %


Versand- und Überweisungskosten sind exklusive.
Die Rechnung über das Honorar wird von uns ausgestellt, sobald ein abschließender Bescheid der Steuerbehörde vorliegt. Das Honorar wird auch dann berechnet, wenn der Rechnungsaussteller unrechtmäßig die Umsatzsteuer ausgewiesen hat und DBHK die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer im Auftrag der unterzeichnenden Firma gegenüber dem Rechnungssteller erfolgreich geltend macht.
Zur Durchführung der Dienstleistung benötigten wir folgende Unterlagen:
Estland 

1.

Vollmacht zur Abwicklung des Verfahrens

2.

Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger vom zuständigen Finanzamt im Original, inklusive der Bestätigung der UST-ID Nummer (auf Englisch)

3.

Rechnungen und Belege im Original


 Lettland 

1.

Auftragserteilung an die DBHK

2.

Notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille zur Abwicklung des Verfahrens

3.

Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger vom zuständigen Finanzamt im Original, inklusive der Bestätigung der UST-ID Nummer (auf Englisch)

4.

Rechnungen und Belege im Original


Litauen 

1.

Auftragserteilung an die DBHK

2. 

Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger vom zuständigen Finanzamt im Original, inklusive der Bestätigung der UST-ID Nummer (auf Englisch)

3. 

Rechnungen und Belege im Original und in Kopie


Ansprechpartner:

Estland

Reidi Strandberg
Tel.: +372 6276 943
Fax: +370 6276 950
reidi(at)ahk-balt.org 

Lettland

Ieva Mālmane
Tel.: +371 6 735 0528
Fax: +371 6 783 0478
ieva.malmane(at)ahk-balt.org

Litauen

Vida Sirutienė
Tel.: +370 5 263 9115
Fax: +370 5 213 1013
vida(at)ahk-balt.org

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