UMSATZSTEUERRÜCKERSTATTUNG
Die Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen bietet ausländischen Unternehmen die Abwicklung der Rückerstattung der estnischen, lettischen und litauischen Umsatzsteuer an. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung auf Vergütung der in Estland, Lettland und / oder Litauen abgeführten Umsatzsteuer. Unsere Leistung umfasst die Überprüfung Ihrer eingereichten Unterlagen auf inhaltliche Richtigkeit und die Erstattungsfähigkeit der Rechnungen, die Formulierung eines ordnungsgemäßen Antrages und Hilfestellung beim Ausfüllen der notwendigen Antragsformulare, das Einreichen der Unterlagen beim zuständigen Finanzamt sowie die Abwicklung der Korrespondenz und Kommunikation mit den entsprechenden lokalen Behörden.
Selbstverständlich bieten wir diese Dienstleistung auch im Ausland tätigen Unternehmen bei der Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen gegenüber den deutschen Steuerbehörden an.
Was kostet die Rückerstattung?
Für die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Vergütungsanträge berechnen wir eine Grundgebühr sowie eine Erfolgsprovision. Die Grundgebühr beträgt unabhängig vom beantragten Steuervergütungsbetrag 100 EUR. Das Bearbeitungshonorar wird anteilig vom Erstattungsbetrag berechnet.
Für Mitglieder entfällt die Grundgebühr.
Bearbeitungshonorar / Erfolgsprovision: |
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Erstattungsbetrag bis 2.500 EUR | 20 % |
Erstattungsbetrag von 2.501-10.000 EUR | 15 % |
Erstattungsbetrag von 10.001-25.000 EUR | 10 % |
Erstattungsbetrag über 25.001 EUR | 5 % |
Versand- und Überweisungskosten sind exklusive.
Die Rechnung über das Honorar wird von uns ausgestellt, sobald ein abschließender Bescheid der Steuerbehörde vorliegt. Das Honorar wird auch dann berechnet, wenn der Rechnungsaussteller unrechtmäßig die Umsatzsteuer ausgewiesen hat und DBHK die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer im Auftrag der unterzeichnenden Firma gegenüber dem Rechnungssteller erfolgreich geltend macht.
Zur Durchführung der Dienstleistung benötigten wir folgende Unterlagen:
Estland
1. | |
2. | Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger vom zuständigen Finanzamt im Original, inklusive der Bestätigung der UST-ID Nummer (auf Englisch) |
3. | Rechnungen und Belege im Original |
Lettland
1. | |
2. | Notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille zur Abwicklung des Verfahrens |
3. | Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger vom zuständigen Finanzamt im Original, inklusive der Bestätigung der UST-ID Nummer (auf Englisch) |
4. | Rechnungen und Belege im Original |
Litauen
1. | |
2. | Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger vom zuständigen Finanzamt im Original, inklusive der Bestätigung der UST-ID Nummer (auf Englisch) |
3. | Rechnungen und Belege im Original und in Kopie |



