Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden
Die DBHK versteht sich als Dienstleister und Interessenvertreter der im deutsch-baltischen Wirtschaftsumfeld tätigen Unternehmen. Mitglied kann deshalb jedes Unternehmen mit Interesse an einer Geschäftstätigkeit in den baltischen Staaten und Deutschland werden, unabhängig von Firmensitz oder Branchenzugehörigkeit. Auch Wirtschaftsinstitutionen, Kammern und Verbände gehören zu unseren Mitgliedern.
Wie man Mitglied wird
Um Mitglied in der Deutsch-Baltischen Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK) zu werden, bedarf es lediglich zweier Schritte:
- Laden Sie sich das Anmeldeformular herunter und füllen Sie es aus
- Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag per Fax oder E-mail zu.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch den Vorstand erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung und kommen unverzüglich in den Genuss aller Vorteile für Mitglieder.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag bemisst sich anhand der Größe bzw. der Anzahl an Beschäftigten ihres Unternehmens im Jahresdurchschnitt:
- bis zu 500 Beschäftigte: 500 EUR
- zwischen 501 bis 1 500 Beschäftigte: 750 EUR
- mehr als 1 500 Beschäftigte: 1 000 EUR
Aufnahmegebühr
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 150 EUR.
Satzung
Die Satzung der DBHK ist hier zu finden. Für die Mitgliedschaft und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sind Artikel 4 bis 11 einschlägig.




