Litauen

Neue arbeitsrechtliche Regelungen in Litauen

14.08.2017

In Litauen ist zum 1. Juli 2017 ein neues Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten. Mit der Neuregelung sollen Beschäftigungsverhältnisse liberalisiert und flexiblere Bedingungen am Arbeitsmarkt geschaffen werden. Dazu wurden mehrere neue Arbeitsvertragstypen eingeführt und befristete Arbeitsverträge auch für andauernde Arbeiten zugelassen. Der Mindestlohn kann künftig nur noch für Arbeiten ohne besondere Qualifikation gezahlt werden.

Unternehmen mit durchschnittlich 20 oder mehr Beschäftigten werden durch das neue Arbeitsgesetz verpflichtet, einen Betriebsrat zu gründen und ein Vergütungssystem einführen. Auch greifen neue Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer, zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und den Grundsätzen der Arbeitnehmerüberwachung.

Die Neuregelung des Arbeitsrechts war in Litauen umstritten. Befürworter argumentieren, dass flexiblere Arbeitsbeziehungen neue Arbeitsplätze und Investitionen fördern werden. Kritiker warnten dagegen, dass die neue Gesetzgebung es den Arbeitgebern erleichtern wird, Mitarbeiter zu entlassen. In der Bevölkerung unterstützten in einer Umfrage im Mai nur 10 Prozent der Befragten das Arbeitsgesetzbuch, 45 Prozent waren dagegen.