Litauen

Litauen wird erneuerbare Energien mit Prämiensystem fördern

02.05.2019

Litauen wird zum 1. Mai ein neues System zur Förderung von Strom aus erneuerbarer Energien einführen - und hat dafür nun grünes Licht von der EU-Kommission erhalten. Die Brüsseler Behörde erteilte Ende April die Genehmigung für die Regelung. Die Fördermaßnahme ist mit insgesamt 385 Mio. EUR ausgestattet und kann für alle Arten erneuerbarer Energien in Anspruch genommen werden.

„Die Regelung, die den Umweltzielen der Union und unseren Beihilfevorschriften entspricht, wird Litauen den Übergang zu einer CO2-armen und umweltverträglichen Energieversorgung erleichtern“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.  Ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren, werde die Förderung Litauen dabei helfen, sein nationales Ziel bis 2025 zu erreichen. In dem Ostseestaat sollen dann 38 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. 

Betreiber von geförderten Anlagen erhalten demnach eine Prämie, die im Rahmen einer Ausschreibung unabhängig von der Größe und der eingesetzten Technologie der Anlage festgelegt wird. Die Prämie darf dabei nicht höher sein als die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom in Litauen (Referenzpreis) und den durchschnittlichen Erzeugungskosten der kostengünstigsten Technologie für erneuerbare Energien in Litauen (Höchstpreis). Der südlichste und größten der drei Baltenstaaten sieht Onshore-Windanlagen als kostengünstigste grüne Technologie an. Referenz- und Höchstpreis werden von der nationalen Regulierungsbehörde für jede Auktion festgelegt.

Die Regelung gilt bis zum 1. Juli 2025 oder bis das 38-Prozent-Ziel erreicht ist. Nach Angaben der EU-Kommission habe sie einen Anreizeffekt, da der Marktpreis die Kosten für die Erzeugung erneuerbaren Stroms nicht vollständig deckt und die Beihilfen vor Inbetriebnahme der Anlagen beantragt werden müssen. Die Beihilfen seien angemessen und auf das erforderliche Minimum beschränkt, da sie nur die Differenz zwischen den Erzeugungskosten und dem Marktpreis für Strom decken. 

Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.

Die Richtlinie für erneuerbare Energien enthält für alle Mitgliedstaaten Zielvorgaben für den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030. Für Litauen liegt diese Vorgabe bei 32 Prozent.