Gründungsberatung

Wir unterstützen Sie dabei, im baltischen Markt Fuß zu fassen.

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Unsere Investitions- und Standortberatung sichert Ihnen eine fundierte, individuelle Betreuung und berücksichtigt sämtliche notwendigen Schritte zur Realisierung Ihrer beabsichtigten Investition in Estland, Lettland und/oder Litauen.

Einführende Informationen finden Sie in unserem "Wirtschaftsprofil Baltische Staaten" und gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen persönlich. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Überblick unserer Dienstleistungen

Adresseintragung / Office Service

Auch ohne Gründung können Sie für Ihre baltischen Kunden mit eigener Anschrift und Telefonnummer in Estland, Lettland und Litauen erreichbar sein.

Die AHK richtet Ihnen am Standort der Handelskammer eine Adresse ein, nimmt Anrufe entgegen und leitet Ihre Post weiter.

Standortsuche

Die richtige Wahl des Standorts kann für den Erfolg Ihrer Investition entscheidend sein. Die AHK berät Sie zur richtigen Auswahl und erstellt Ihnen in enger Absprache mit den staatlichen Investitions-Agenturen, Wirtschaftsförderungen und Maklern eine Auswahl passender Locations zusammen.

Gerne begleiten wir Sie bei Besuchen, erstelle für Sie eine Reiseplanung, bringen Sie mit Förderagenturen, HR-Büros sowie Rechtsanwälten zusammen und geben Ihnen neutralen Rat in deutscher Sprache.

Betriebsstätte

Manche Tätigkeiten in Estland, Lettland und Litauen begründen eine Betriebsstätte, die Sie zur Zahlung von Umsatzsteuern verpflichtet. Das gilt zum Beispiel für den Handel mit in den baltischen Staaten hergestellten oder importierten Waren sowie im Inland angebotenen Dienstleistungen. Auch ein ständiger Sitz in einem der drei Länder begründet für ausländische juristische Personen eine Steuerpflicht.

Die AHK berät Sie hierzu, übernimmt die Registrierung bei den örtlichen Behörden und sorgt dafür, dass Ihre Verpflichtungen korrekt geregelt werden. Die komplette Beratung erfolgt auf Deutsch. Wir informieren Sie über alle erforderlichen Unterlagen und übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden in den baltischen Staaten, um die Risiken und den Aufwand für Sie zu verringern.

Gesellschaftsgründung

In allen drei baltischen Staaten existieren passende Pendants zur deutschen GmbH oder UG. Die AHK gibt Ihnen hierzu eine wichtige Erstberatung, begleitet Sie zu Behörden und Banken und füllt die Anmeldeunterlagen für Sie aus, so dass der Gründungsprozess reibungslos und ohne Risiken ablaufen kann.

Mit unseren juristischen Partner vor Ort können Sie einfach und schnell Gesellschaftsverträge aufstellen und alle rechtlichen und steuerlichen Formalitäten regeln. Dabei kommt Ihnen zugute, dass der Gründungsvorgang in Estland, Lettland und Litauen grundsätzlich einfach geregelt ist und mit der richtigen Beratung in kurzer Zeit zu bewältigen ist.

Fördermittel

Für zahlreiche Investitionen stehen in Estland, Lettland und Litauen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind teilweise staatlich oder regional geregelt, teilweise in EU-Förderprogrammen enthalten. Die baltischen Staaten profitieren trotz ihrer guten wirtschaftlichen Entwicklungen noch immer von EU-Programmen, die in Deutschland teilweise nicht verfügbar sind.

Um im Förderdschungel den Überblick zu behalten und das für Sie passende Angebot zu finden, bietet die AHK über eine in Deutschland ansässige, spezialisierte Beraterin einen individuellen Förder-Check an. Auf Basis Ihrer Informationen übernehmen wir die Recherche der passenden Programme und beraten Sie in einem einstündigen Beratungsgespräch.