Deutschland

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

21.05.2019

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.

Unter das Verbot fallen folgende Fahrzeuge: Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger. Verbotszeiten: Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7.00 - 20.00 Uhr.

Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 - 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot gilt unverändert.