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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Beschäftigen Sie als deutsches Unternehmen in Estland, Lettland oder Litauen Mitarbeiter oder möchten Sie in Zukunft einstellen? Dann sind Sie verpflichtet, sich in dem entsprechenden Land als ausländischer Arbeitgeber zu registrieren und lokale Lohnsteuern abzuführen. Zusätzlich sind Aufgaben wie die Berechnung der Reisekosten, Spesen, Urlaub etc. erforderlich. Um Ihnen bei diesen administrativen Aufgaben Zeit zu ersparen, unterstützen wir Sie gerne in vielen Bereichen.

Gehaltsabrechnung

Unsere Bereiche:

  • Bereitstellung von Informationen zur Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Registrierung Ihres Unternehmens als Arbeitgeber beim Finanzamt in Estland, Lettland oder Litauen
  • Registrierungen und Abmeldungen der eingesetzten Mitarbeiter bei den zuständigen baltischen Behörden
  • Berechnung von Löhnen/Gehälter und der anfallenden Einkommenssteuer nach dem estnischen, lettischen oder litauischen Einkommenssteuergesetz
  • Berechnung von Urlaubs- und Krankengeld
  • Berechnung und Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen
  • Meldung der monatlichen Steuer beim Steueramt
  • Übernahme sonstiger Erklärungen und des Schriftverkehrs mit Behörden in Estland, Lettland und Litauen
  • Hinweise und Beratungen zu Gesetzesänderungen

Ansprechpartner