Kristiina Soe
Bereichsleitung Finanzen Kundenbuchhaltung, Fiskalservice, SteuernBüro Estland
+372 627 6943 kristiina.soe@ahk-balt.orgViele deutsche Unternehmen führen Aufträge in den baltischen Staaten aus, für die teilweise auch eigene Mitarbeiter entsendet werden. Innerhalb der EU gibt es jedoch verschiedene Melde- und Anzeigepflichten, die bei Mitarbeiterentsendungen beachtet werden müssen. So sind beispielsweise die Anmeldung der Entsendung bei dem Arbeitsamt des jeweiligen Landes sowie die Beantragung der A1-Bescheinigung (Sozialversicherung) verpflichtend. Bei solch einem Vorhaben kann man ohne Kenntnisse der lokalen Vorschriften schnell den Überblick verlieren. Daher steht Ihnen das Team der AHK-Baltikum gerne zur Seite und unterstützt Sie bei jedem Schritt des Weges.
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