Änderungen in der litauischen Lohnbesteuerung

10.01.2019

Ab dem 1. Januar 2019 ändert sich in Litauen die Lohnbesteuerung. Das Bruttogehalt für jeden Mitarbeiter ist neu zu berechnen, indem das aktuelle Bruttogehalt mit einem Koeffizienten von 1,289 multipliziert wird.

Grund für die Änderung ist die angestrebte Stärkung Litauens als Wirtschaftsstandort, durch die Verlagerung eines beträchtlichen Teils der Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer. Um dafür zu sorgen, dass das Nettogehalt der Arbeitnehmer durch die Änderung der Sozialversicherungsbeiträge nicht sinkt, muss der Arbeitgeber das Bruttogehalt des Arbeitnehmers neu berechnen und durch Multiplikation des aktuellen Bruttogehalts mit einem Koeffizienten in Höhe von 1,289 erhöhen. Die Zustimmung des Arbeitnehmers muss dafür nicht eingeholt werden.

Nach staatlichen Angaben dient diese Masßnahme der verlagerten Steuerbelastung der Verhinderung negativer Auswirkungen auf die Nettogehälter der Arbeitnehmer. Obwohl erwartet wird, dass die Gehälter der Mitarbeiter leicht steigen werden, wird dadurch gleichzeitig die Verwaltung und Gehaltsabrechnung verkompliziert und der Verwaltungsaufwand für die Buchhaltung steigt.

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